Was ist der Unterschied zwischen Insolvenzverfahren und Konkursverfahren?
Der Unterschied zwischen Insolvenzverfahren und Konkursverfahren liegt vor allem in der terminologischen und rechtlichen Entwicklung sowie in der Verwendung in verschiedenen Ländern.
1. Insolvenzverfahren:
- Aktuelle Terminologie: In Deutschland und vielen anderen Ländern wird der Begriff „Insolvenzverfahren“ verwendet.
- Rechtliche Basis: In Deutschland ist das Insolvenzverfahren im Insolvenzordnungsgesetz (InsO) geregelt, das seit 1999 in Kraft ist.
- Ziel: Das Insolvenzverfahren zielt darauf ab, die Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens oder einer Privatperson zu klären und entweder eine Sanierung oder eine geordnete Abwicklung des Vermögens vorzunehmen.
- Schutzmöglichkeiten: Das Insolvenzverfahren bietet neben der Liquidation auch Möglichkeiten zur Sanierung und Restrukturierung. Zum Beispiel gibt es Regelungen zur Eigenverwaltung oder zum Insolvenzplanverfahren.
2. Konkursverfahren:
- Veraltete Terminologie: Der Begriff „Konkursverfahren“ wird in Deutschland und vielen anderen Ländern mittlerweile seltener verwendet und ist oft durch den Begriff „Insolvenzverfahren“ ersetzt worden.
- Vorherige Rechtliche Basis: In Deutschland war der Konkurs eine Form des Verfahrens nach der Konkursordnung, die bis 1999 galt, sowie der Vergleichsordnung für Sanierungsfälle.
- Ziel: Historisch war das Konkursverfahren primär darauf ausgerichtet, das verbliebene Vermögen des Schuldners zu verwerten und die Gläubiger bestmöglich zu befriedigen. Der Fokus lag weniger auf der Möglichkeit der Sanierung und Restrukturierung.
Zusammengefasst hat der Begriff „Insolvenzverfahren“ den Begriff „Konkursverfahren“ im modernen Recht weitgehend abgelöst, da er umfassendere Möglichkeiten bietet, sowohl die Liquidation als auch die Sanierung von zahlungsunfähigen Unternehmen oder Personen zu regeln.
In anderen Ländern kann die Verwendung und Bedeutung der Begriffe unterschiedlich sein.
