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Anwalt Insolvenzrecht

Anwalt Insolvenzrecht

Warum Sie einen Anwalt für Insolvenzrecht benötigen

In der dynamischen Geschäftswelt von heute kann kein Unternehmen sicher sein, dass es niemals finanziell in Schieflage gerät.

Wirtschaftliche Schwankungen, unvorhersehbare Marktveränderungen und interne Fehlentscheidungen können selbst erfolgreiche Unternehmen in Bedrängnis bringen.

An diesem Punkt ist die Expertise eines Anwalts für Insolvenzrecht unerlässlich. Doch warum genau sollten Sie einen solchen Experten an Ihrer Seite haben?

Was ist Insolvenzrecht?

Das Insolvenzrecht regelt das Verfahren zur Abwicklung zahlungsunfähiger Unternehmen und ermöglicht eine möglichst gerechte Verteilung der noch vorhandenen Vermögenswerte unter den Gläubigern.

Es kann auch helfen, Unternehmen in schwierigen Zeiten zu restrukturieren und wieder auf Kurs zu bringen.

Vorteile eines Anwalts für Insolvenzrecht

Ein spezialisierter Anwalt für Insolvenzrecht bietet zahlreiche Vorteile, insbesondere für Unternehmen und Unternehmer:

  • Erfahrung und Expertise: Ein Anwalt, der sich auf Insolvenzrecht spezialisiert hat, bringt jahrelange Erfahrung und tiefgehendes Fachwissen mit. Sie profitieren von einer präzisen rechtlichen Beratung, die auf Ihre spezifische Situation abgestimmt ist.
  • Strategische Planung: Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen helfen, strategische Entscheidungen zu treffen, um die Insolvenz zu vermeiden oder, falls unvermeidlich, die besten Schritte im Insolvenzverfahren zu gehen.
  • Schutz vor Haftung: Unternehmer und Geschäftsführer können im Insolvenzfalle persönlich haftbar gemacht werden. Ein Anwalt unterstützt Sie dabei, Ihre persönliche Haftung zu minimieren.
  • Verhandlung mit Gläubigern: Ein Anwalt kann in Ihrem Namen mit Gläubigern verhandeln und bessere Konditionen erzielen, die es Ihrem Unternehmen ermöglichen, sich zu erholen.

Der Ablauf eines Insolvenzverfahrens

Ein typisches Insolvenzverfahren durchläuft mehrere Phasen, in denen ein Anwalt für Insolvenzrecht unentbehrlich ist:

  1. Prüfung der Insolvenzreife: Der Anwalt analysiert die finanzielle Situation Ihres Unternehmens, um festzustellen, ob eine Insolvenz unausweichlich ist oder ob andere Optionen wie die Restrukturierung möglich sind.
  1. Antragstellung: Das ordnungsgemäße Einreichen des Insolvenzantrags ist ein komplexer Prozess, der formelle Anforderungen und Fristen einhalten muss. Hier hilft der Anwalt, alle notwendigen Unterlagen fachgerecht vorzubereiten.
  1. Insolvenzverwaltung: Im Falle einer Eröffnung des Verfahrens koordiniert der Anwalt die Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter und gewährleistet, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben.
  1. Planung und Umsetzung von Restrukturierungsmaßnahmen: Oft ist es möglich, das Unternehmen durch gezielte Restrukturierungsmaßnahmen zu retten oder zumindest besser aufzustellen.
  1. Verteilung der Masse: Der Anwalt sorgt dafür, dass die Verteilung der verbliebenen Vermögenswerte nach gesetzlichen Vorgaben fair und rechtlich einwandfrei verläuft.

Wie wählen Sie den richtigen Anwalt für Insolvenzrecht?

Bei der Auswahl eines Anwalts für Insolvenzrecht sollten Sie einige entscheidende Kriterien beachten:

  • Spezialisierung und Erfahrung: Achten Sie darauf, dass der Anwalt auf Insolvenzrecht spezialisiert ist und über umfangreiche Erfahrung in diesem Bereich verfügt.
  • Erfolgsgeschichten: Suchen Sie nach Referenzen und Erfolgsgeschichten, die zeigen, dass der Anwalt fähig ist, komplexe Insolvenzfälle erfolgreich zu bewältigen.
  • Transparente Kostenstruktur: Ein seriöser Anwalt wird Ihnen eine transparente und faire Kostenstruktur bieten.
  • Kommunikation und Erreichbarkeit: Gute Kommunikation ist essenziell. Ihr Anwalt sollte leicht erreichbar und in der Lage sein, komplexe Sachverhalte verständlich zu erklären.

Ein Anwalt für Insolvenzrecht ist ein unverzichtbarer Partner für jedes Unternehmen, das sich in finanziellen Schwierigkeiten befindet. Durch Expertenwissen, gezielte Beratung und effektive Verhandlungsstrategien kann ein erfahrener Anwalt erheblich dazu beitragen, den Schaden zu minimieren und mögliche Wege aus der Krise aufzuzeigen. Wenn Sie frühzeitig handeln und auf die richtige juristische Unterstützung setzen, können Sie die bestmöglichen Ergebnisse erzielen.

Falls Sie derzeit mit finanziellen Problemen konfrontiert sind oder sich einfach nur gut vorbereiten möchten, kontaktieren Sie uns für eine umfassende und unverbindliche Erstberatung. Lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung für Ihre unternehmerischen Herausforderungen finden.

Was kann Ihr Insolvenzrechtsanwalt alles für Sie tun?

Das Insolvenzrecht ist ein breit gefächertes Rechtsgebiet, das sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen berühren kann. Die Beratung und Vertretung von Schuldnern und Unternehmen zählt ebenso zu den typischen Tätigkeiten eines Rechtsanwalts für Insolvenzrecht wie die Interessenvertretung und Beratung von Gläubigern.

Ihr Rechtsvertreter kann für Sie als Gläubiger noch offene Forderungen geltend machen und Ihre Forderungen unter anderem in dem eröffneten Verfahren anmelden.
Ein Insolvenzrechtsanwalt begleitet Sie als Privatschuldner oder Unternehmer durch jede Phase des Insolvenzverfahrens.

Von der Einschätzung Ihrer individuellen Schuldensituation, über das Stellen des Insolvenzantrags und die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos bis hin zur abschließenden Restschuldbefreiung. Ihre Kanzlei für Insolvenzrecht ist während des gesamten Verfahrens an Ihrer Seite.

Ein weiteres wichtiges Tätigkeitsgebiet eines Insolvenzrechtsanwalts ist die Auseinandersetzung und Verhandlung mit den Gläubigern des Schuldners in dessen Namen. Durch Vergleiche mit den Gläubigern kann im Idealfall eine vorzeitige Entschuldung erreicht werden.

Was ist eine Privatinsolvenz eigentlich?

Wer an einen Insolvenzrechtsanwalt denkt, der verbindet automatisch das Thema Privatinsolvenz mit dieser Fachrichtung. Doch was genau verbindet sich eigentlich hinter diesem Begriff, den jeder kennt? Eine andere Bezeichnung für die Privatinsolvenz lautet Verbraucherinsolvenzverfahren.

Eine Privatinsolvenz beschreibt eine gerichtliche Form der Schuldenregulierung, welche Personen betrifft, die keine selbstständige Tätigkeit ausüben. Je nachdem, ob und wenn ja wie viel der Schuldner zurückzahlen muss, hat das Insolvenzverfahren eine Dauer von 3, 5 oder 6 Jahren. Eine wichtige Zeitspanne des Insolvenzverfahrens ist die sogenannte Wohlverhaltensphase.

Während der Wohlverhaltensphase soll der Schuldner alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um seine Schulden zu verringern. Ist die Wohlverhaltensphase abgeschlossen, dann ergeht die Restschuldbefreiung.

Für viele Schuldner ist gerade der erste Schritt, das Eingestehen, dass ihnen ihre finanzielle Situation über den Kopf gewachsen ist und sie ihre Rechnungen nicht mehr zahlen können, der Schwerste.

Doch haben Sie sich erst einmal an einen Rechtsanwalt für Insolvenzrecht aus Berlin gewandt, dann wird dieser Sie zu Ihren Handlungsoptionen beraten und Sie durch die einzelnen Schritte der Privatinsolvenz führen.

Das Regelinsolvenzverfahren

Ihr Insolvenzrechtsanwalt aus Berlin begleitet aber nicht nur Privatpersonen durch das Insolvenzverfahren, sondern unterstützt auch Insolvenzverfahren für aktuell oder ehemals Gewerbetreibende sowie für Unternehmen aller Gesellschaftsformen. Beispielhaft zu nennen sind die GmbH, die GbR oder die GmbH & Co. KG.

Diese Art des Insolvenzverfahrens wird Regelinsolvenzverfahren genannt. Gewerbetreibende und insbesondere Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften sollten sich beim Bemerken von Zahlungsschwierigkeiten rasch an einen Rechtsanwalt für Insolvenzrecht wenden.

Denn es drohen nicht nur zivilrechtliche, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen, sollte der Insolvenzantrag zu spät gestellt worden sein. Gehen Sie daher kein Risiko ein und wenden Sie sich rechtzeitig an Ihren Rechtsanwalt für Insolvenzrecht aus Berlin.

Entschuldung durch Einigung mit den Gläubigern

Sie möchten ein Insolvenzverfahren möglichst vermeiden und fragen sich, auf welchem Weg Sie dieses Ziel erreichen können. Dann kann Ihnen Ihr Insolvenzrechtsanwalt aus Berlin weiterhelfen. Zu diesem Zweck wird Ihr Anwalt einen außergerichtlichen Vergleich mit Ihren Gläubigern zu erzielen versuchen. Es könnte vereinbart werden, dass Sie einen Teil der Schulden, als Einmalzahlung oder in Raten, zurückzahlen und so zumindest einen Teil der Gläubiger Forderungen bedienen.

Wie viel Prozent der ursprünglichen Forderungen zurückgezahlt werden müssen, hängt vom jeweiligen Einzelfall und dem Verhandlungsgeschick der Parteien ab. 20 bis 30 Prozent der Schadenssumme sind in solchen Fällen aber üblich.

Weitere Fragen zu diesem Thema beantwortet Ihnen Ihr Insolvenzrechtsanwalt aus Berlin gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch.

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Häufige Fragen (FAQ) zum Insolvenzrecht für Unternehmer

Was macht ein Anwalt für Insolvenzrecht genau?

Ein Anwalt für Insolvenzrecht berät und vertritt Unternehmer, Geschäftsführer und Selbständige in wirtschaftlichen Krisensituationen. Seine Aufgaben reichen von der frühzeitigen Krisenprävention über Sanierungs- und Restrukturierungsstrategien bis hin zur Begleitung von Insolvenzverfahren. Ein zentraler Schwerpunkt liegt zudem auf dem Schutz vor persönlicher Haftung und strafrechtlichen Risiken.

Wann sollte ich mich an einen Anwalt für Insolvenzrecht wenden?

So früh wie möglich. Idealerweise bereits dann, wenn:

  • Liquiditätsprobleme absehbar sind
  • Kreditlinien gekürzt oder gekündigt werden
  • Steuerrückstände oder Sozialabgaben nicht mehr pünktlich gezahlt werden können
  • die Geschäftsführung unsicher ist, ob noch Zahlungsfähigkeit vorliegt

Je früher die Beratung erfolgt, desto größer sind die rechtlichen und wirtschaftlichen Handlungsspielräume.

Ab wann gilt ein Unternehmen als zahlungsunfähig?

Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, seine fälligen Verbindlichkeiten innerhalb von drei Wochen zu begleichen und diese Liquiditätslücke nicht nur vorübergehend ist. Bereits eine Unterdeckung von rund 10 % kann kritisch sein und eine rechtliche Prüfung erforderlich machen.

Was bedeutet Überschuldung im Insolvenzrecht?

Überschuldung liegt vor, wenn:

  • das Vermögen des Unternehmens die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt und
  • keine positive Fortführungsprognose besteht

Gerade bei Kapitalgesellschaften ist die Überschuldung ein gesetzlicher Insolvenzgrund, der zwingend geprüft werden muss.

Muss ich als Geschäftsführer persönlich haften?

Ja, unter bestimmten Umständen. Besonders risikobehaftet sind:

  • verspätete Insolvenzanträge
  • Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife
  • nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge
  • steuerliche Pflichtverletzungen

Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann helfen, persönliche Haftung erheblich zu reduzieren oder ganz zu vermeiden.

Was ist Insolvenzverschleppung?

Insolvenzverschleppung bedeutet, dass ein gesetzlich vorgeschriebener Insolvenzantrag nicht, nicht rechtzeitig oder falsch gestellt wird. Dies kann zu:

  • strafrechtlichen Konsequenzen
  • persönlichen Schadensersatzansprüchen
  • Berufsverboten

führen. Die Fristen sind strikt – häufig nur wenige Wochen.

Kann ich eine Insolvenz vermeiden?

In vielen Fällen: ja. Mögliche Alternativen sind:

  • außergerichtliche Sanierung
  • Restrukturierung nach dem StaRUG
  • Verhandlungen mit Gläubigern
  • operative Neuausrichtung

Ob eine Insolvenz vermeidbar ist, hängt maßgeblich vom Zeitpunkt der Beratung und der wirtschaftlichen Ausgangslage ab.

Was ist das StaRUG und für wen ist es geeignet?

Das StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) ermöglicht eine gerichtlich begleitete Sanierung ohne Insolvenzverfahren. Es eignet sich insbesondere für Unternehmen, die:

  • noch nicht zahlungsunfähig sind
  • aber in absehbarer Zeit in eine Krise geraten würden

Das StaRUG erlaubt Eingriffe in Gläubigerrechte, ohne den öffentlichen Makel eines Insolvenzverfahrens.

Was ist ein Schutzschirmverfahren?

Das Schutzschirmverfahren ist eine besondere Form der Insolvenz in Eigenverwaltung. Es ermöglicht:

  • Sanierung unter eigener Leitung
  • Schutz vor Vollstreckungen
  • Vorbereitung eines Insolvenzplans

Voraussetzung ist, dass noch keine Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist.

Was bedeutet Eigenverwaltung?

Bei der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung im Amt und führt das Unternehmen weiter. Ein Sachwalter überwacht lediglich. Vorteile:

  • Erhalt der Kontrolle
  • bessere Sanierungschancen
  • geringere Eingriffe in den Geschäftsbetrieb

Die Eigenverwaltung muss gut vorbereitet sein – hier ist spezialisierte anwaltliche Begleitung entscheidend.

Was passiert im Regelinsolvenzverfahren?

Im Regelinsolvenzverfahren übernimmt ein Insolvenzverwalter:

  • die Verwaltung des Unternehmens
  • die Verwertung der Masse
  • die Befriedigung der Gläubiger

Für Geschäftsführer bedeutet dies oft Kontrollverlust. Ziel ist daher häufig, dieses Verfahren zu vermeiden oder strategisch zu gestalten.

Wie gehe ich mit einem Insolvenzverwalter um?

Sachlich, strategisch und rechtlich abgesichert. Insolvenzverwalter prüfen:

  • Zahlungen der Vergangenheit
  • Geschäftsführerentscheidungen
  • mögliche Haftungs- und Anfechtungsansprüche

Ein Anwalt für Insolvenzrecht schützt Sie vor überzogenen oder unberechtigten Forderungen.

Können frühere Zahlungen angefochten werden?

Ja. Insolvenzverwalter können unter bestimmten Voraussetzungen Zahlungen der letzten Jahre anfechten, etwa:

  • an Gesellschafter
  • an nahestehende Personen
  • bei Gläubigerbenachteiligung

Eine rechtliche Prüfung ist hier unerlässlich.

Drohen mir strafrechtliche Konsequenzen?

In wirtschaftlichen Krisen drohen u. a.:

  • Insolvenzverschleppung
  • Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Bankrottdelikte
  • Untreue

Durch präventive Beratung lassen sich viele dieser Risiken vermeiden.

Was kostet eine Beratung im Insolvenzrecht?

Die Kosten hängen vom Umfang und der Komplexität des Falls ab. In vielen Fällen bieten wir:

  • eine erste Einschätzung
  • klare Transparenz über Kosten
  • wirtschaftlich sinnvolle Lösungen

Teure Fehler sind meist deutlich kostspieliger als rechtzeitige Beratung.

Ist die Beratung vertraulich?

Ja. Absolute Diskretion und anwaltliche Verschwiegenheit sind selbstverständlich. Gerade bei sensiblen Unternehmenssituationen ist Vertrauen essenziell.

Beraten Sie bundesweit?

Ja. Unsere Beratung erfolgt bundesweit – persönlich, telefonisch oder digital. Kurze Wege und schnelle Reaktionszeiten sind gerade in Krisensituationen entscheidend.

Was ist der wichtigste erste Schritt?

Nicht abwarten. Rechtzeitig Klarheit schaffen, bevor Fristen, Haftung oder Strafbarkeit entstehen. Eine strukturierte Erstberatung verschafft Überblick, Sicherheit und Handlungsfähigkeit.